Von Kai Rebmann
Am 24. November 2021 hat das Bundesverteidigungsministerium die Impfung gegen Corona in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift „Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen“ aufgenommen. Damit besteht für alle Angehörigen der Bundeswehr seither eine faktische Duldungspflicht, ebenso wie zum Beispiel für Impfungen gegen Influenza, Hepatitis, Masern oder Röteln. Wie eigentlich nicht anders zu erwarten und ganz der bisherigen Linie der deutschen Gerichte in solchen Fällen folgend, wurde diese Dienstvorschrift in der vergangenen Woche vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Zwei Soldaten hatten in Leipzig geklagt und unter anderem damit argumentiert, dass die Corona-Impfung nicht ausreichend erforscht sei und dadurch weder eine Übertragung noch eine Ansteckung verhindert werden könne.
Bemerkenswert ist, dass das BVerwG die Klage der Soldaten zwar abwies, in seiner Urteilsbegründung aber feststellte, dass das Bundesverteidigungsministerium vor der möglichen Anordnung einer Auffrischungsimpfung neue Erkenntnisse zur Impfung einer Prüfung und Abwägung unterziehen müsse. Und auch die dazu vorgelegten Zahlen aus dem Haus von Christine Lambrecht (SPD) stützen offensichtlich die von den Klägern vorgetragenen Argumente vollumfänglich. Demnach liege die Impfquote unter den 183.638 Soldaten der Bundeswehr bei 94 Prozent, bei den an Auslandseinsätzen beteiligten Soldaten seien es sogar 100 Prozent. Trotzdem seien bisher rund 60.000 Corona-Fälle gemeldet worden. Sachliche Argumente scheinen bei der Entscheidung des BVerwG also keine allzu große Rolle gespielt zu haben.
Sechs Monate auf Bewährung und 2.500 Euro Geldstrafe
Wie willkürlich vor deutschen Gerichten teilweise entschieden wird, wenn es um Fälle geht, die im Zusammenhang mit der Corona-Impfung stehen, zeigt auch das Beispiel eines Soldaten, der sich wegen „Gehorsamsverweigerung“ zu verantworten hatte. Der Hauptfeldwebel, der Deutschland seit 14 Jahren dient und während dieser Zeit an mehreren Auslandseinsätzen der Bundeswehr beteiligt war, unter anderem in Afghanistan, wurde von einem Amtsgericht zu sechs Monaten Freiheitsstrafe und 2.500 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Der verurteilte Soldat erlitt in der Folge einen nervlichen Zusammenbruch, so dass sich an dessen Stelle die Ehefrau an unsere Redaktion gewandt hat. Was die Soldaten-Gattin über den „Schauprozess“, wie sie die Verhandlung vor Gericht bezeichnete, zu berichten hat, lässt einem die Haare zu Berge stehen.
Der Soldat habe sich von Staatsanwaltschaft und Richter unentwegt Fragen wie die folgende gefallen lassen müssen: „Wie wollen Sie denn Ihr Land verteidigen, wenn Sie vor einer Spritze Angst haben?“ Überflüssig zu erwähnen, dass der Hauptfeldwebel zu keiner Zeit mit dieser angeblichen „Angst“ argumentiert hatte, sondern schlicht und einfach grundsätzliche Bedenken bezüglich der kaum erforschten Impfstoffe geltend gemacht hatte. Auch die zahlreichen Verdienste ihres Mannes, darunter drei förmliche Anerkennungen und eine Leistungsprämie, seien bei der Urteilsfindung in keinster Weise berücksichtigt worden, so die Ehefrau. Als besonderen Hohn empfand es der Angeklagte, dass vor Gericht ausgerechnet jener Major als Hauptbelastungszeuge aufgetreten ist und ihn bloßgestellt hat, der den Soldaten bei seinen Beurteilungen in den vergangenen Jahren noch in den höchsten Tönen gelobt hatte.
Am Ende der Verhandlung standen eine Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe. Mit der Geldstrafe hätte sich der Vater von drei Kindern noch abfinden können, wie uns die Frau schreibt, zumal sie damit hatten rechnen müssen. Die Bewährungsstrafe von sechs Monaten beschreibt die Soldaten-Gattin hingegen als „absoluten Hammer“ und weist dabei auf die möglichen Folgen für die Familie hin. Der Hauptfeldwebel sei Alleinverdiener und „sollte mein Mann in den kommenden drei Jahren sich irgendwie nur einen kleinen Fehler leisten, den die deutsche Justiz als wichtig genug ansieht, wird er demnach sofort inhaftiert“, fürchtet die Frau. Insbesondere sei es möglich, dass ihrem Mann der Impfbefehl einfach nochmal erteilt werde, um ihn auf diesem Wege „aufzuräumen“. Wenige Tage nach seinem Amtsantritt als Bundesgesundheitsminister hatte Karl Lauterbach (SPD) im Dezember 2021 noch versprochen, dass niemand ins Gefängnis müsse, wenn er sich nicht impfen lassen will.
Gleiches Recht für alle – oder doch nicht?
Aber nicht nur das ungewöhnlich harte Urteil gegen einen zuvor nicht nur unbescholtenen, sondern sogar hochverdienten Soldaten der Bundeswehr lässt einen mit einem unguten Gefühl zurück. Die Ehefrau des Hauptfeldwebels schreibt von „mindestens einem anderen Kameraden“ am Standort ihres Mannes, dem dasselbe „Vergehen“ zur Last gelegt werde. Damit hören die Gemeinsamkeiten aber auch schon auf. Der jetzt verurteilte Soldat wurde strafversetzt, bekam seine Sicherheitsüberprüfung aberkannt und musste sich schließlich vor einem Amtsgericht verantworten. All dies sei den Angaben der Ehefrau zufolge im Fall des Kameraden (bisher) noch nicht geschehen. Zudem stehe das Urteil des Truppendienstgerichts noch aus, so dass ihrem Mann eine doppelte Bestrafung für ein und dasselbe „Vergehen“ drohe. Sie wisse zudem von vergleichbaren Fällen, in denen die Beschuldigten sich keinem strafrechtlichen Verfahren hätten stellen müssen, sondern nur mit einer moderaten Geldstrafe belegt worden seien.
Unsere Leserin vermutet daher, dass an ihrem Gatten ein Exempel statuiert werden sollte, um andere Angehörige der Bundeswehr abzuschrecken. Es gehe allem Anschein nach „nicht nur um die materielle Zerstörung einer Familie, sondern wohl auch darum, den Menschen mental zu brechen.“ Wie sehr das ganze Verfahren dem Soldaten und dessen Familie zugesetzt haben muss, wird an dieser Aussage der Ehefrau deutlich: „Dem Richter wäre es an dieser Stelle völlig gleichgültig, wenn ich plötzlich als Witwe mit drei Kindern alleine dastünde.“ Dank einer „einfühlsamen Ärztin aus einem anderen Standort“ wurde es dem Soldaten inzwischen ermöglicht, psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wer will es dieser Frau verdenken, wenn aus jeder Zeile des vorliegenden Schreibens der völlige Verlust des Vertrauens in den Rechtsstaat spricht? Und so endet der Brief der Soldaten-Gattin mit einer leider wohl wahren Erkenntnis: „An dieser Stelle stellt sich mir die Frage, wie denn so etwas möglich ist? Das werden wir wohl niemals erfahren. Im besten Deutschland aller Zeiten ist wohl alles möglich!!!“
Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.
Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
Bild: Filmbildfabrik / ShutterstockText: kr
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